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Ratgeber & Wegweiser

Krankentransport: Ablauf, Transportschein & Kosten

Sie planen einen Krankentransport in Hamburg – für sich selbst oder einen Angehörigen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Fahrt abläuft, welche Unterlagen Sie brauchen und was bei den Kosten wichtig ist. Wir beraten Sie gern persönlich und kostenlos.

Von der Anfrage bis zur Ankunft

So funktioniert ein Krankentransport

Eine gut abgestimmte Fahrt gibt Sicherheit. Bei Hansa Ambulanz HB begleiten wir Sie in vier Schritten – und klären Ihre Fragen in Ruhe, bevor es losgeht.

  1. Schritt 1

    Kontakt aufnehmen

    Rufen Sie uns an oder fragen Sie Ihre Fahrt über die Website an. Auch Angehörige können den Krankentransport für Sie organisieren. Wenn Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern kostenlos.

  2. Schritt 2

    Fahrt besprechen

    Gemeinsam klären wir die passende Transportart, den Termin sowie Abhol- und Zieladresse. Wir besprechen die Kostenübernahme und kümmern uns um die erforderliche Genehmigung bei der Krankenkasse. Dafür können Sie uns Ihre ärztliche Verordnung zukommen lassen.

  3. Schritt 3

    Abholung

    Unser geschultes Personal holt Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zu Hause, in der Klinik oder in der Pflegeeinrichtung ab. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum Krankentransportwagen und sorgen dafür, dass Sie sicher und passend zu Ihrer Situation befördert werden.

  4. Schritt 4

    Sicher ankommen

    Während der Fahrt betreut Sie unser Team fachgerecht und begleitet Sie zuverlässig zu Ihrem Ziel – etwa zur Arztpraxis, zur Dialyse, in die Reha oder nach Hause. So sind Sie von der Abholung bis zur Ankunft gut begleitet.

Die wichtigsten Begriffe

Muster 4 – die Verordnung

Der Transportschein (Muster 4) wird von Arzt oder Klinik ausgestellt. Angekreuzt werden Grund der Fahrt und Transportmittel – z. B. Krankentransportwagen (KTW), liegend, sitzend oder Tragestuhl, ggf. mit medizinisch-fachlicher Betreuung.

Was bedeutet das für Sie: Schicken Sie uns ein Foto der Verordnung – wir prüfen, ob alles vollständig ist.

Krankentransport vs. Krankenfahrt

Eine Krankenfahrt erfolgt per Taxi oder Mietwagen ohne Betreuung. Ein Krankentransport findet im Krankentransportwagen mit geschultem Fachpersonal statt – für Menschen, die während der Fahrt Hilfe oder Überwachung brauchen.

Was bedeutet das für Sie: Welche Art passt, entscheidet die ärztliche Verordnung. Wir beraten Sie gern.

Genehmigungspflicht

Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen in der Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung sind meist genehmigungsfrei.

Was bedeutet das für Sie: Wir kümmern uns um die Genehmigung – Sie senden uns nur die Verordnung.

Pflegegrad & Schwerbehinderung

Bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Merkzeichen aG, Bl oder H gelten Fahrten zur ambulanten Behandlung in der Regel als genehmigt.

Was bedeutet das für Sie: Halten Sie Pflegebescheid oder Schwerbehindertenausweis bereit.

Zuzahlung & Befreiung

Gesetzlich Versicherte zahlen 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt. Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit, ebenso Personen mit Befreiungsausweis der Krankenkasse.

Was bedeutet das für Sie: Belastungsgrenze: 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %.

Privatfahrt & Rückholung

Rückholtransporte, Fernfahrten oder Fahrten ohne medizinische Notwendigkeit übernimmt die Kasse meist nicht. Diese Fahrten bieten wir als Privatfahrt für Selbstzahler an.

Was bedeutet das für Sie: Den Preis nennen wir Ihnen vorab – rufen Sie uns an.

Häufige Fragen

Transportschein & Genehmigung

Wer stellt den Transportschein aus?

Den Transportschein – offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung“ – stellt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt aus, also z. B. Hausarzt, Facharzt oder das Krankenhaus bei der Entlassung. Darauf steht, welche Art von Beförderung medizinisch notwendig ist.

Brauche ich vor der Fahrt eine Genehmigung der Krankenkasse?

Das hängt von der Fahrt ab. Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Krankenkasse in der Regel vorher genehmigen, Fahrten zu einer stationären Behandlung meist nicht. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern: Wir holen die erforderliche Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein – lassen Sie uns einfach Ihre ärztliche Verordnung zukommen.

Wie bekomme ich meine Verordnung zu Ihnen?

Per E-Mail (Foto oder Scan genügt), per Post oder Sie geben sie unserem Team bei der Abholung mit. Bei Serienfahrten wie Dialyse reicht meist eine Verordnung für einen längeren Zeitraum.

Was passiert, wenn ich keinen Transportschein habe?

Ohne Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht. Sie können die Fahrt dann als Privatfahrt buchen – den Preis nennen wir Ihnen vorab.

Kosten & Zuzahlung

Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?

Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen getrennt.

Zahlen Kinder und Jugendliche auch eine Zuzahlung?

Nein. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Ja, wenn Ihre Zuzahlungen im Jahr die Belastungsgrenze erreichen – in der Regel 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, bei chronisch Kranken 1 %. Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse; legen Sie uns den Befreiungsausweis einfach vor.

Was kostet eine Privatfahrt?

Das hängt von Strecke, Transportart und Zeitaufwand ab. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir nennen Ihnen vorher einen festen Preis.

Transportarten

Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?

Eine Krankenfahrt ist eine Beförderung im Taxi oder Mietwagen – ohne medizinische Betreuung. Ein Krankentransport findet im Krankentransportwagen statt: mit geschultem Fachpersonal, das Sie während der Fahrt betreut, und mit Trage oder Tragestuhl. Er ist nötig, wenn Sie liegend befördert werden müssen oder unterwegs Betreuung brauchen.

Können Sie mich auch liegend oder im Tragestuhl transportieren?

Ja. Unsere Krankentransportwagen sind für Liegend-, Sitzend- und Tragestuhltransporte ausgestattet – auch über Treppen in die Wohnung.

Sind Sie ein Rettungsdienst?

Nein. Wir führen geplante Krankentransporte durch. Im medizinischen Notfall wählen Sie bitte sofort den Notruf 112.

Fahren Sie auch Rückholtransporte und Fernfahrten?

Ja, als private Ambulanzfahrt (Selbstzahler) – aus Krankenhaus, Reha oder Pflegeeinrichtung und auf Wunsch weit über Hamburg hinaus. Den Preis erhalten Sie vorab.

Buchung & Ablauf

Wie früh sollte ich eine Fahrt buchen?

Am besten so früh wie möglich, idealerweise einen Werktag vorher. Kurzfristige Fahrten ermöglichen wir, wenn es unsere Planung zulässt – rufen Sie uns einfach an.

Welche Angaben brauchen Sie bei der Buchung?

Name und Geburtsdatum, Abhol- und Zieladresse, Termin, Krankenkasse, ob liegend, sitzend oder im Tragestuhl befördert werden soll, sowie Besonderheiten wie Stockwerk, fehlender Aufzug oder Sauerstoffbedarf.

Holen Sie mich in der Wohnung ab?

Ja. Unser Team holt Sie an der Wohnungstür, im Zimmer der Klinik oder Pflegeeinrichtung ab und begleitet Sie bis zum Ziel.

Darf eine Begleitperson mitfahren?

In vielen Fällen ja. Sagen Sie uns bei der Buchung Bescheid, dann planen wir den Platz mit ein.

Kann ich auch meinen Rollstuhl oder Rollator mitnehmen?

Ja, ein Rollator oder ein zusammenklappbarer Rollstuhl kann in der Regel mitgenommen werden. Bitte geben Sie das bei der Buchung an.

Wie storniere ich eine Fahrt?

Rufen Sie uns bitte so früh wie möglich an, damit wir die Fahrt umplanen können.

Dialyse & Serienfahrten

Übernehmen Sie regelmäßige Dialysefahrten?

Ja. Dialysefahrten planen wir als feste Serienfahrten mit verlässlichen Abholzeiten – zu allen Dialysezentren in Hamburg und Umgebung.

Fahren Sie auch zu Chemo- oder Strahlentherapie?

Ja. Auch wiederkehrende Behandlungsfahrten planen wir als Serie, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Über die Hansa Ambulanz

In welchen Stadtteilen fahren Sie?

In allen 104 Hamburger Stadtteilen und ins Hamburger Umland. Unser Sitz ist in Poppenbüttel.

Zu welchen Zeiten fahren Sie?

Montag, Mittwoch und Freitag 06:00–19:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 06:00–17:00 Uhr, Samstag 06:00–15:00 Uhr. Sonntags ist kein Betrieb.

Sind Sie zertifiziert?

Ja. Unser Qualitätsmanagement ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Für Medizinproduktesicherheit, Arbeitssicherheit und weitere Bereiche haben wir feste Beauftragte.

Mit welchen Fahrzeugen fahren Sie?

Mit modernen Krankentransportwagen, die regelmäßig gewartet und nach jeder Fahrt hygienisch aufbereitet werden.

Kostenlose Beratung zu Ihrem Transport

Sie sind unsicher, welche Transportart passt, ob die Krankenkasse zahlt oder welche Unterlagen Sie brauchen? Wir nehmen uns Zeit, klären alles mit Ihnen und kümmern uns auf Wunsch um die Genehmigung.

Hinweis: Wir sind kein Rettungsdienst. Im medizinischen Notfall wählen Sie bitte sofort die 112. Angaben zu Zuzahlung und Genehmigung ohne Gewähr – maßgeblich sind die Regeln Ihrer Krankenkasse.